Kategorie:
Allgemeine Fragen zur Bildungskarenz
Ja, die Bildungskarenz kannst du nach jeder Variante des Kinderbetreuungsgeldes in Anspruch nehmen, d.h. die Bildungskarenz ist beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und beim Kinderbetreuungsgeld-Konto möglich.
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